allgemeine geschäftsbedingungen
( AGB )

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 30.04.2019

1) Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Verträge zwischen der Fish Blowing Bubbles GmbH (FBB) und dem Auftraggeber.
Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FBB ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind Angebote von FBB freibleibend und unverbindlich.

1.3 Rechtsverbindliche Verträge mit FBB kommen grundsätzlich nur durch handschriftliche Unterzeichnung durch den Geschäftsführer oder einen hierzu schriftlich bevollmächtigten Vertreter zustande. Digitale Bestellungen, E-Mails, Telefonate oder Zahlungen ohne entsprechende schriftliche Grundlage entfalten keine rechtliche Bindung.

1.4 Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch FBB. Ein Vertrag gilt jedoch auch ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung als zustande gekommen, wenn FBB die beauftragte Leistung tatsächlich erbringt.

1.5 Nach Erstellung eines Angebots gilt die Übersendung projektbezogener Daten oder Materialien durch den Auftraggeber – insbesondere 3D-Daten (z. B. CAD-Daten, Max- oder Maya-Files), 2D-Daten (z. B. Bauzeichnungen), Materialproben, Materialscans oder Fotos – als Auftragserteilung, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt.

1.6 Externe Dienstleister, Mitarbeiter oder sonstige Dritte sind ausdrücklich nicht berechtigt, Verträge im Namen der FBB abzuschließen, sofern sie nicht schriftlich hierzu bevollmächtigt sind. Eine wiederholte Duldung von Leistungen oder Zahlungen begründet weder einen Anspruch auf Vertragsfortführung noch eine Genehmigung einer Vertragsbeziehung.

1.7 Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

2) Zusammenarbeit / Mitwirkungspflichten

2.1 Die Vertragsparteien benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die jeweilige Partei sachverständig leiten und koordinieren. Änderungen der benannten Personen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Neben den gesetzlichen Vertretern gelten bis zum Eingang einer solchen Mitteilung ausschließlich die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsbefugnis als berechtigt, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.2 Die Vertragspartner informieren sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte sowie etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung, um bei Bedarf lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2.3 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner erstellt die Fish Blowing Bubbles GmbH eine Gesprächsnotiz. Diese wird dem Auftraggeber entweder bei einem persönlichen Gespräch vorgelegt oder spätestens eine Woche nach dem Informationsaustausch übermittelt. Die Notiz ist vom Auftraggeber nach Vorlage zu unterzeichnen und an die Fish Blowing Bubbles GmbH zurückzusenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Vorlage Ergänzungen oder Berichtigungen vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, Berichtigung oder Ergänzung, gilt der Inhalt der Notiz als anerkannt. Im Falle einer Berichtigung oder Ergänzung ist die Fish Blowing Bubbles GmbH berechtigt, innerhalb einer Woche erneute Verhandlungen über die geänderten oder neu hinzugefügten Punkte aufzunehmen.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fish Blowing Bubbles GmbH bei der Vertragserfüllung aktiv zu unterstützen. Er stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig sowie in technisch geeigneter Form zur Verfügung.

2.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Inhalte rechtlich oder sachlich zu prüfen. Der Auftraggeber stellt die Fish Blowing Bubbles GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder Informationen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1
Der Auftraggeber unterstützt die Fish Blowing Bubbles GmbH bei den vertraglich geregelten Leistungen. Er stellt insbesondere sämtliche Informationen, Daten, Hard- oder Software, zeitnah zur Verfügung, soweit die Mitwirkungspflicht dies von ihm erfordert.

3.2 Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftraggeber die erforderliche Zahl eigener Mitarbeiter zur Verfügung, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.

3.3 Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der Fish Blowing Bubbles GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Material oder Daten zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Fish Blowing Bubbles  GmbH umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren und möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

3.4 Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

3.5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für Inhalte der von ihm der Fish Blowing Bubbles GmbH zur Verfügung gestellten Materialien und Daten sowie deren Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrechte sowie die guten Sitten verstoßen oder hierzu geeignet sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fish Blowing Bubbles GmbH die zur Nutzung dieser Materialien und Daten erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber erklärt durch die Auftragserteilung, dass er über sämtliche Rechte betreffend die Auftragserteilung und Verwertung der Leistung verfügt. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist von einer Überprüfung dieser Rechte befreit, der Auftraggeber haftet für den Bestand dieser Rechte. Hiervon sind sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke erforderlichen Rechte enthalten. Des Weiteren enthalten sind die Urheber- und Nutzungsrechte, soweit sie den Auftrag betreffen. Der Auftraggeber haftet auch für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund der Ausführung des Auftrages an uns stellen und verpflichtet sich zudem, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte. Im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften sind wir berechtigt, den Verwertungsgesellschaften Meldungen zu machen, wenn sie von diesen gefordert werden. Der Auftraggeber stellt uns von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.

4) Nutzung der Website / KI-Inhalte

4.1 Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Akquise. Über die Website werden keine Verträge abgeschlossen. Anfragen über Formulare oder E-Mail sind keine Aufträge.

4.2 Inhalte (Texte, Bilder, Animationen) können teilweise oder vollständig mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt sein. Die FBB übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine Nutzung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

5) Angebote, Kalkulation und Mehrkosten

5.1 Angebote der FBB sind unverbindliche Kalkulationen und keine Festpreise, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet.

5.2 Ergänzende Anforderungen, Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet.

5.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen führen zu Mehrkosten, die gesondert berechnet werden.

5.4 Kostensteigerungen aufgrund externer Umstände (z. B. Energiepreise, Inflation, Abgaben) berechtigen die FBB zur Anpassung der Vergütung.

5.5 Verschiebt sich ein Zahlungsplan durch den Auftraggeber, ist die FBB berechtigt, entstehende Finanzierungs- und Zinskosten weiterzugeben.

6) Termine

6.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens der FBB nur durch die gesetzlichen Vertreter, den genannten Ansprechpartner oder deren Stellvertreter zugesagt werden.

6.2 Feste Liefertermine und -fristen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.3 Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die Möglichkeit zur Leistungserbringung sowie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber zukommenden Verpflichtungen voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat die FBB nicht zu vertreten und berechtigen die Fish Blowing Bubbles GmbH das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Die Fish Blowing Bubbles GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

7) Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich der Fish Blowing Bubbles GmbH tätig werden, hat der Auftraggeber, wie für Erfüllungsgehilfen, einzustehen. Die Fish Blowing Bubbles GmbH hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn die Fish Blowing Bubbles GmbH aufgrund des Verhaltens einer der vorbezeichneten Dritten ihrer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

8) Leistungsänderung

8.1 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von der Fish Blowing Bubbles GmbH zu erbringenden Leistung verändern, wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Fish Blowing Bubbles GmbH äußern. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die schnell geprüft und innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Fish Blowing Bubbles GmbH von dem Verfahren nach Ziffer 8.2 bis 8.5 absehen.

8.2 Die Fish Blowing Bubbles GmbH prüft, welche Auswirkung die gewünschte Änderung, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen, haben wird. Erkennt die Fish Blowing Bubbles GmbH, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt sie dies dem Auftraggeber mit und weist ihn zudem darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Fish Blowing Bubbles GmbH die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen. Das eingeleitete Änderungsverfahren wird dadurch beendet.

8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Fish Blowing Bubbles GmbH dem Auftraggeber dessen Auswirkungen auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben, wenn der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches umgehend abstimmen und das Ergebnis dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtrag hinzufügen.

8.4 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem Aufschub der Leistung zur weiteren Durchführung der Prüfung nach 8.2 nicht einverstanden ist.

8.5 Termine, die vom Änderungsverfahren betroffen sind, werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche, zuzüglich einer entsprechenden Anlauffrist (soweit erforderlich), verschoben. Die Fish Blowing Bubbles GmbH wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

8.6 Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages und eventuell anfallende Zeiten des Stillstandes. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen bzw. den üblichen Vergütungen der Fish Blowing Bubbles GmbH berechnet.

8.7 Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, die vertraglich zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Fish Blowing Bubbles GmbH für den Auftraggeber zumutbar ist.

9) Vergütung / Zahlungsbedingungen

9.1
Sofern zwischen den Parteien keine Pauschalvergütung oder ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde und die Leistung der Fish Blowing Bubbles GmbH den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, ist der Auftraggeber zur Zahlung der üblichen Vergütung verpflichtet. Im Zweifel gelten die von der Fish Blowing Bubbles GmbH üblicherweise veranschlagten Vergütungssätze.

9.2 Die Berechnung der zeitabhängigen Leistung erfolgt auf Basis unserer Arbeitsbelege. Der Auftraggeber erkennt die Zeit-aufzeichnungen der Fish Blowing Bubbles GmbH als für ihn verbindlich an. Bei der Abrechnung nach Tagessätzen umfasst ein Leistungstag an unseren Produktionsplätzen bis zu zehn Arbeitsstunden. Im administrativen Bereich umfasst ein Leistungstag acht Arbeitsstunden.

9.3 Für verbindlich gebuchte Termine, die vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen und auch nicht anderweitig belegt werden konnten, wird die vereinbarte Auftragssumme berechnet, sofern die Stornierung nicht spätestens 36 Stunden vor Terminbeginn erfolgt ist.

9.4 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer, netto ab Auslieferung, exklusiv Verpackung, Fracht, Zoll und Versand-Versicherung. Reisekosten, Encodierungen sowie das Erstellen von Kopien und Materialkosten, die evtl. anfallen könnten, werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

9.5 Rechnungen der Fish Blowing Bubbles GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.6 Bei länger andauernden Projekten ist die Fish Blowing Bubbles GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

9.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen oder Rechnungen sind unverzüglich nach Zugang, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt hiervon unberührt. Erfolgen keine fristgerechten Einwendungen, gilt die Abrechnung als genehmigt.

9.8 Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen nur zulässig, wenn diese von der Fish Blowing Bubbles GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.9 Zahlungen, die ohne wirksame vertragliche Grundlage erfolgen, erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

10) Rechte /Eigentumsvorbehalt

10.1
Die Fish Blowing Bubbles GmbH gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten finalen Leistungen, insbesondere an finalen Bilddaten, das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Soweit Software Gegenstand der Leistungen ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 69d und 69e UrhG.

10.2 Die Herstellung, Bearbeitung und Aufarbeitung der von der Fish Blowing Bubbles GmbH entwickelten oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Prozessdaten stellt das spezielle Know-how der Fish Blowing Bubbles GmbH dar. Alle Rechte an nichtfinalen Leistungen, insbesondere an Projektdateien, Arbeitsdateien, Rohdaten, Zwischenständen und sonstigen Prozessdaten, verbleiben ausschließlich bei der Fish Blowing Bubbles GmbH.

10.3
Tonrechte sind grundsätzlich Sache des Auftraggebers und werden von der Fish Blowing Bubbles GmbH in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

10.4 Die Nutzung der erbrachten Leistungen ist dem Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen nur widerruflich gestattet. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs zu widerrufen.

10.5 Von der Fish Blowing Bubbles GmbH gelieferte und/oder bearbeitete Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, Eigentum der Fish Blowing Bubbles GmbH. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung über diese Gegenstände ohne schriftliche Einwilligung der Fish Blowing Bubbles GmbH unzulässig und unwirksam.

10.6 Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, Gegenstände, die vom Auftraggeber überlassen wurden, bei ihr lagern oder für ihn hergestellt wurden, zurückzubehalten, solange sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung nicht vollständig ausgeglichen sind.

11) Schutzrechtsverletzungen

11.1 Die Fish Blowing Bubbles GmbH stellt den Auftraggeber auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird die Fish Blowing Bubbles GmbH unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber die Fish Blowing Bubbles GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

11.2 Die Fish Blowing Bubbles GmbH darf im Falle von Schutzrechtsverletzungen, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

12) Gewährleistung / Untersuchungs-, Rügepflicht / Haftung

12.1
Soweit der Auftraggeber keine exakten, schriftlichen Anweisungen erteilt hat, können subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale künstlerischer Gestaltung – insbesondere Farben oder Töne – nicht Gegenstand von Mängelrügen sein. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

12.2
Die Fish Blowing Bubbles GmbH wird etwaige Mängel nach entsprechender schriftlicher Anzeige durch den Auftraggeber im Wege der Nacherfüllung beheben. Solange die Fish Blowing Bubbles GmbH ihrer Pflicht zur Nacherfüllung, insbesondere zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, nachkommt, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

12.3
Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann oder die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Eine Nachbesserung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn der Fish Blowing Bubbles GmbH ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der geschuldete Erfolg erzielt wurde, oder wenn diese unmöglich ist, verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder berechtigte Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen.

12.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Als offensichtliche Mängel gelten insbesondere das Fehlen von Handbüchern, erhebliche und leicht erkennbare Mängel, Falschlieferungen sowie Mengenabweichungen. Solche Mängel sind spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

12.5
Mängel, die erst später erkennbar werden, sind innerhalb von 21 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

12.6
Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht gilt die Lieferung hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

12.7
Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.8
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt typischerweise gerechnet werden musste.

12.9
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Fish Blowing Bubbles GmbH nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige und angemessene Datensicherungen durchzuführen, durch die verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnten.

12.10
Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Materialien entstehen, die vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere im Sinne der Regelungen zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Für Inhalte und Materialien des Auftraggebers haftet ausschließlich der Auftraggeber. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt.

12.11
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fish Blowing Bubbles GmbH.

12.12
Zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12.13
Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgesehen sind.

13) Überlassene Gegenstände / Datenmaterial

13.1 Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für überlassene Gegenstände gleich welcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei der Fish Blowing Bubbles GmbH. Diese ist nach vorheriger, schriftlicher Ankündigung berechtigt, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung von Materialien, die zur Bearbeitung übergeben wurden, beschränkt sich die Ersatzpflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.

13.2 Eine Versicherungspflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH für diese Art von Gegenständen besteht nicht.

13.3 Nach Projektende wird das im Zuge einer Leistungserstellung bei der Fish Blowing Bubbles GmbH entstandene Transfer- und/oder Arbeitsmaterial (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zur Dauer eines Monats bei der Fish Blowing Bubbles GmbH aufbewahrt. Diese behält sich vor, Transfer- und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder, nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers können diese Daten in der internen Datensicherung der Fish Blowing Bubbles GmbH gesichert werden. Diese sind dann, im Fall eines Folgeprojektes, wiederherstellbar. Die Kosten für die Wiederherstellung sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellen Preisliste zu tragen.

14) Abwerbungsverbot

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und zusätzlich für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Fish Blowing Bubbles GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen.

14.2
Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von der Fish Blowing Bubbles GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15) Geheimhaltung/Presse

15.1
Alle von einer Vertragspartei übergebenen Unterlagen sowie mitgeteilten Erkenntnisse, Erfahrungen und sonstigen Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, sofern diese Informationen nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder bereits allgemein bekannt sind.

15.2
Nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung gelten Personen, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogen werden, insbesondere freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

15.3
Die Parteien vereinbaren darüber hinaus, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

15.4
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

15.5
Auf Verlangen einer Vertragspartei sind übergebene Unterlagen, wie Strategiepapiere, Briefdokumente, Daten, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

15.6
Presseerklärungen, öffentliche Mitteilungen oder sonstige Auskünfte, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung zwischen den Parteien.

15.7
Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenz- und Demonstrationszwecken zu nutzen, insbesondere für Präsentationen, Eigenwerbung, Website oder Wettbewerbe, sofern der Auftraggeber dem nicht aus überwiegendem berechtigtem Interesse ausdrücklich widerspricht.

16) Datenschutz & Consent

Die FBB setzt ein Consent-Management-Tool ein, das Nutzern ermöglicht, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen oder anzupassen.

17) Kündigung aus wichtigem Grund

17.1. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, dass Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- eine wesentliche Vertragsverletzung
- Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei anhaltendem, wesentlichem Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen
- Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln
- Zahlungsunfähigkeit
- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

17.2. Im Fall der Kündigung durch die Fish Blowing Bubbles GmbH aus wichtigem Grund ist diese berechtigt, die erbrachten Leistungen ungeachtet deren Verwertbarkeit durch den Auftraggeber abzurechnen. Für Leistungen, die nicht erbracht wurden, gilt §649 Satz 2 BGB.

18) Kündigung & Vertragsverlängerung

18.1 Kündigungen sind schriftlich per Brief mit Originalunterschrift einzureichen. E-Mail, Fax oder Telefon genügen nicht.

18.2 Automatische Vertragsverlängerungen ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Geschäftsführer sind unwirksam.

19) Sonstiges

19.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

19.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

19.3 Die Fish Blowing Bubbles GmbH darf den Auftraggeber auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenz nennen. Darüber hinaus darf die Fish Blowing Bubbles GmbH die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben (z.B. im Rahmen einer Musterrolle) oder auf sie hinweisen. Es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.

20) Schlussbestimmungen

20.1
Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Auch eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

20.2
Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

20.3
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

20.4
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

20.5
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

20.6
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

20.7
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Fish Blowing Bubbles GmbH.

20.8
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Fish Blowing Bubbles GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

20.9
Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Vertrag durch den Geschäftsführer oder einen hierzu schriftlich bevollmächtigten Vertreter handschriftlich abgeschlossen wurde.


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